
In diesem interessanten Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 28.01.2026 beschreibt der Redakteur die Pläne der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung noch in 2026.
Sie könnte weitreichende Auswirkungen auf geplante Bauvorhaben im Bestand haben.
VON GERHARD VOOGT
Düsseldorf – Die schwarz-grüne Landesregierung will die Vorschriften vereinfachen, die das Aufstocken von Wohngebäude in den NRW-Metropolen regeln. Das geht aus dem Entwurf einer neuen Landesbauordnung hervor, über die am Donnerstag in der Plenarsitzung des Düsseldorfer Landtags beraten wird. „Wir wollen mehr Wohnraum schaffen und dennoch wertvolle Grünflächen erhalten. Das geht nur mit einer echten Um- und Ausbaukultur“, sagte Arndt Klocke, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Landtagsfraktion, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Deshalb machen wir den bisher schwierigen Umbau von Büroflächen und leerstehenden Ladenlokalen leichter“, fügte der Politiker aus Köln hinzu.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung umfasst 176 Seiten. „Auch der Bau neuer Wohnungen auf dem Dach bestehender Gebäude wird attraktiv, indem auf viele Vorschriften für eine Nachrüstung des Gebäudes darunter verzichtet wird“, sagte Klocke. Das Potenzial, flächenschonend und zielgenau Wohnraum zu schaffen, sei enorm, glauben Experten. Bundesweit könnten 2,4 Mio. zusätzliche Wohnungen durch Aufstockungen und 1,8 Millionen Wohnungen durch Umbau von leerstehende Büroimmobilien entstehen, so eine Berechnung der Uni Wuppertal.
Auf Bestreben der Grünen nimmt die Landesregierung jetzt das Ziel, Wohnraum zu schaffen, mit der Notwendigkeit, Klimaanpassungsstrategien umzusetzen, in den Blick. Es gelte, Ressourcen zu schonen und wertvolle Grünflächen, Frischluftschneisen und Versickerungsflächen zu erhalten, heißt es. Ausufernde und kostentreibende DIN-Normen sollten beschränkt werden.
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hatte vor zwei Jahren die Initiative „Bürokratie am Bau? Ciao“ gestartet. Dabei wurden Architekten, Ingenieure und Handwerksunternehmen aufgefordert, Vorschriften zu benennen, die auf den Prüfstand gehören. „Im Vergleich zum europäischen Ausland bauen wir in Deutschland mit erhöhten Anforderungen im Bau“, sagte die CDU-Politikerin damals. Die „Regelungswut“ werde „landauf und landab“ kritisiert.
In der neuen Landesbauordnung sollen sich die Vereinfachungsvorschläge jetzt niederschlagen. „Regelungen wie zur Anzahl der Steckdosen in Kinderzimmern braucht es nicht“, bekräftigt der Arndt Klocke. „Wir beschränken uns auf die Einhaltung der relevanten Schutzziele und ermöglichen so mehr Freiheit beim Bauen“, so der direkt gewählte frühere Chef der NRW-Grünen.
Kern des neuen Gesetzes ist ein so genannter Umbau- beziehungsweise Aufstockbooster im Paragraf 47, der für erhebliche Kostenersparnisse sorgen soll. Dabei geht es zum Beispiel um die Anforderungen an den Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz. Der Gesetzentwurf soll in seinen Hauptbestandteilen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Kölner Stadtanzeiger vom 28.01.26
