Schlagwort: Einfamilienhaus; Sanierung

  • Schwarz-Grün will Aufstocken beim Bau erleichtern

    In diesem interessanten Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 28.01.2026 beschreibt der Redakteur die Pläne der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung noch in 2026.

    Sie könnte weitreichende Auswirkungen auf geplante Bauvorhaben im Bestand haben.

    VON GERHARD VOOGT

    Düsseldorf – Die schwarz-grüne Landesregierung will die Vorschriften vereinfachen, die das Aufstocken von Wohngebäude in den NRW-Metropolen regeln. Das geht aus dem Entwurf einer neuen Landesbauordnung hervor, über die am Donnerstag in der Plenarsitzung des Düsseldorfer Landtags beraten wird. „Wir wollen mehr Wohnraum schaffen und dennoch wertvolle Grünflächen erhalten. Das geht nur mit einer echten Um- und Ausbaukultur“, sagte Arndt Klocke, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Landtagsfraktion, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Deshalb machen wir den bisher schwierigen Umbau von Büroflächen und leerstehenden Ladenlokalen leichter“, fügte der Politiker aus Köln hinzu.

    Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung umfasst 176 Seiten. „Auch der Bau neuer Wohnungen auf dem Dach bestehender Gebäude wird attraktiv, indem auf viele Vorschriften für eine Nachrüstung des Gebäudes darunter verzichtet wird“, sagte Klocke. Das Potenzial, flächenschonend und zielgenau Wohnraum zu schaffen, sei enorm, glauben Experten. Bundesweit könnten 2,4 Mio. zusätzliche Wohnungen durch Aufstockungen und 1,8 Millionen Wohnungen durch Umbau von leerstehende Büroimmobilien entstehen, so eine Berechnung der Uni Wuppertal.

    Auf Bestreben der Grünen nimmt die Landesregierung jetzt das Ziel, Wohnraum zu schaffen, mit der Notwendigkeit, Klimaanpassungsstrategien umzusetzen, in den Blick. Es gelte, Ressourcen zu schonen und wertvolle Grünflächen, Frischluftschneisen und Versickerungsflächen zu erhalten, heißt es. Ausufernde und kostentreibende DIN-Normen sollten beschränkt werden.

    NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hatte vor zwei Jahren die Initiative „Bürokratie am Bau? Ciao“ gestartet. Dabei wurden Architekten, Ingenieure und Handwerksunternehmen aufgefordert, Vorschriften zu benennen, die auf den Prüfstand gehören. „Im Vergleich zum europäischen Ausland bauen wir in Deutschland mit erhöhten Anforderungen im Bau“, sagte die CDU-Politikerin damals. Die „Regelungswut“ werde „landauf und landab“ kritisiert.

    In der neuen Landesbauordnung sollen sich die Vereinfachungsvorschläge jetzt niederschlagen. „Regelungen wie zur Anzahl der Steckdosen in Kinderzimmern braucht es nicht“, bekräftigt der Arndt Klocke. „Wir beschränken uns auf die Einhaltung der relevanten Schutzziele und ermöglichen so mehr Freiheit beim Bauen“, so der direkt gewählte frühere Chef der NRW-Grünen.

    Kern des neuen Gesetzes ist ein so genannter Umbau- beziehungsweise Aufstockbooster im Paragraf 47, der für erhebliche Kostenersparnisse sorgen soll. Dabei geht es zum Beispiel um die Anforderungen an den Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz. Der Gesetzentwurf soll in seinen Hauptbestandteilen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

    Kölner Stadtanzeiger vom 28.01.26

    Dies ist der Link zu § 47 der BauO NW !

  • Solaranlagen bei Neubauten in NRW ab Januar Pflicht

    Landesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energien nun auch auf Wohnhäusern vorantreiben

    Neue Wohngebäude müssen in Nordrhein-Westfalen künftig eine Solaranlage zur Stromerzeugung auf dem Dach haben. Die sogenannte Solarpflicht gilt für alle Wohngebäude, deren Bau nach dem 1. Januar 2025 beantragt wird. Die Solaranlagen müssen dabei mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedecken, wie der Verband Wohneigentum erklärt.
    2020 bis 2023 wurden in NRW laut Wirtschaftsministerium im Schnitt jährlich rund 15 600 Wohngebäude fertiggestellt. Die Landesregierung schätzt daher, dass durch die Neuregelung jährlich Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von rund 130 bis 270 Megawatt Leistung auf neuen Wohngebäuden errichtet werden. Ein Megawatt entspricht 1000 Kilowatt. Zum Vergleich: Anlagen auf Einfamilienhäusern haben oft eine Kapazität von rund zehn Kilowatt.

    „Solarenergie ist der Schlüssel zu einer sicheren, nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung“, erklärte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Ziel sei es, jedes geeignete Dach für Photovoltaik zu nutzen. Mit der Solardachpflicht für neue Wohngebäude mache man einen wichtigen Schritt nach vorne. „Bürgerinnen und Bürger werden so zu aktiven Mitgestaltern der Energiewende und senken langfristig ihre Stromkosten – ein Gewinn für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.“

    Bekommt ein bestehendes Haus ein neues Dach, gilt die Solarpflicht erst ab Anfang 2026. Die 30-Prozent-Mindestanforderung ist dabei weniger streng: Bezugsgröße bei Bestandsgebäuden ist nicht die gesamte, sondern nur die geeignete Dachfläche, das heißt, Dachfenster oder verschattete Dachflächen werden abgezogen. Ausschlaggebend ist der Beginn der Bauarbeiten.

    Am 6. November waren in NRW Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 11 500 Megawatt Leistung installiert. Das Ministerium geht davon aus, dass 2024 bis zum Jahresende insgesamt rund 2200 Megawatt hinzugekommen sein werden – so viel wie im vergangenen Jahr. Ende 2030 soll die installierte Leistung bei mindestens 21 000 Megawatt liegen. Durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen sei aber auch ein Ausbau auf bis zu 27 000 Megawatt möglich. (dpa)

    Aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 27.12.2024

  • Soon to come …

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    Rehberg + Milesevic Architekten wurden mit der Sanierung dieses Einfamilienhauses in Hilden beauftragt. Unter anderem soll das Dach neu gedämmt und gedeckt werden, Fenster und sanitäre Installationen erneuert werden. Inzwischen wurde ein Bauantrag gestellt.

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  • Errichtung eines Anbaus in Köln – Brück

    Mit dem Aushub der Baugrube und der Unterfangung des Altbaus haben die Arbeiten zur Errichtung eines unterkellerten Anbaus in Köln – Brück begonnen.

  • Errichtung eines Anbaus in Bergisch Gladbach

    Mit der Neugestaltung der Aussenanlagen werden die Arbeiten zur Erweiterung dieses Einfamilienhauses abgeschlossen. Der Anbau beinhaltet ein großzügiges Wohn- und Esszimmer mit direktem Zugang zur neu angelegten Gartenterrasse.

  • Haus in Bergisch Gladbach fertiggestellt

    Nach nunmehr 11 Monaten Bauzeit wurde dieses großzügige Einfamilienhaus fertiggestellt. Nach dem Rückbau bis auf den Rohbau wurde ein neues Dach aufgesetzt, die gesamte Haustechnik und der vollständige Innenausbau erneuert und die Aussenanlagen neu gestaltet.

  • Kernsanierung in Bergisch Gladbach

    In Bensberg wird dieses Einfamilienhaus insgesamt saniert und erweitert. Alle Einbauten wurden entfernt, Fensteröffnungen erneuert, Eingriffe in die tragende Struktur vorgenommen und ein toter Baum im Garten entfernt.
    Der erste Schritt ist die Erweiterung des Dachgeschosses. In den nächsten Monaten werden dann alle elektrischen und sanitären Installationen, der gesamte Innenausbau und alle Oberflächen erneuert. Der Vorgarten und der von einem Bach durchfloßene Garten werden neu angelegt.

  • Aufstockung und Erweiterung in Düsseldorf – Benrath

    Rehberg + Milesevic Architekten

    Rehberg + >Milesevic Architekten entwickeln ein Konzept zur Aufstockung und Erweiterung eines Einfamilienhauses in Düsseldorf – Benrath. Es soll ein weiteres Geschoß eingefügt und unabhängige Zugänge für die oberen Etagen geschaffen werden. Auch der Einbau eines Aufzugs ist vorgesehen.

  • Cube Magazin

    Haus B. in Düsseldorf – Wersten

    In einem ausführlichen Bericht beschreibt die Düsseldorfer Ausgabe des Cube Magazin´s unser Projekt zur Sanierung eines Einfamilienhauses in Düsseldorf – Wersten. Hier geht es direkt zum Artikel.

  • Förderprogramme aufgestockt

    Konjunkturprogramm bringt Milliarden für Gebäudesanierung

    08.06.2020

    Die Große Koalition stellt mehr Geld für die Gebäudesanierung bereit. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird 2020 und 2021 um eine Milliarde auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch in die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude fließt mehr Geld, außerdem gibt es ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen. Parallel gab es Bewegung bei Photovoltaik: Der Ausbaudeckel fällt, die EEG-Umlage sinkt. Das Echo ist geteilt.

    Der GdW freut sich über die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Sie müsse aber weiter erhöht werden. Außerdem müsstendie KfW-Fördermittel als Investitionszulage an Eigentümer und Vermieter gehen. Beschlossen wurden auch Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität. „Wer die E-Mobilität stärken will, muss allerdings unbedingt auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur im Wohnumfeld stärken“, so der GdW-Chef Axel Gedaschko. Der Einbau müsse wirtschaftlich sein, ansonsten unterbleibe er.

    Die Wohnungswirtschaft begrüßt auch die von Wirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigte die Abschaffung des Deckels für Photovoltaik. „Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien so richtig in Gang kommt, muss aber außerdem Mieterstrom endlich ermöglicht werden“, forderte Gedaschko. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt aber derzeit noch vor zu viel Optimismus, schließlich stehen die Beschlüsse dazu in Bundestag und Bundesrat noch aus. Der Bundestag tagt zum Solardeckel am 19. Juni, die Bundesratssitzung auf der es Thema sein könnte wäre am 3. Juli. Das wäre gleichzeitig auch der letztmögliche Termin vor der Sommerpause.

    Auch der Eigentümerverband Haus und Grund bewertet das Konjunkturpaket positiv. „Insbesondere die spürbare Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms als auch die Senkung der Ökostromumlage sind wichtige Weichenstellungen nicht nur für die Konjunktur, sondern auch für den Klimaschutz“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Nun müssten die Maßnahmen für die kommenden Jahre verstetigt werden: „Private Eigentümer benötigen langfristig verlässliche Bedingungen, um große Investitionen wagen zu können. Deshalb muss die energetische Gebäudemodernisierung weiter auf diesem Niveau gefördert werden. Und die Ökostromumlage muss in verlässlichen Schritten auf null sinken.“

    Nicht ganz so euphorisch ist der Energieberaterverband GIH: „Mehr Mittel für die Sanierung im Gebäudebereich ist ein zögerlicher Schritt in die richtige Richtung. Für das Ziel bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen ist dies jedoch viel zu wenig“, so dessen Vorsitzender Jürgen Leppig.

    Deutliche Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Die Aufstockung der Gebäudesanierung ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen, wäre dagegen eine Förderung von bis zu 25 Milliarden Euro im Jahr notwendig. Dies würde auch zahlreiche neue und sichere Jobs im ganzen Land bedeuten“, sagt Barbara Metz, die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.  

    Bereits das Gebäudeenergiegesetz zeige die Mutlosigkeit der Großen Koalition. „Die Effizienzstandards für Neu- und Altbau werden nicht erhöht, längst überholte Standards werden lediglich eingefroren. Die sogenannte Innovationsklausel, die die Betrachtung eines gesamten Quartiers ermöglicht, lässt sogar eine Abschwächung der geltenden Effizienzstandards zu. Zu wenig Förderung und eine Verschlechterung der Vorgaben für Effizienz: Bei der Gebäudesanierung legt die Große Koalition sogar den Rückwärtsgang ein“, so Metz.

    Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) begrüßt das Paket, fordern aber Nachbesserungen. In einer Ende Mai unter Unternehmen der Energieeffizienzbranche durchgeführten Befragung hatten sich zwei Drittel einen Modernisierungsschub für Gebäude gewünscht. Es sei notwendig, die Maßnahmen nachzuschärfen, weiterzuentwickeln und gezielt nachzusteuern, damit Klimaschutz und wirtschaftliche Wiederbelebung optimal miteinander verzahnt werden. Mit einem sogenannten Recoverthon wolle die Deneff gemeinsam mit Akteuren aus Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Medien und Politik politische Lösungsvorschläge entwickeln, wie sich Klimaschutz- und Konjunkturmaßnahmen intelligent miteinander verbinden lassen. „Die Maßnahmen sind der erste Schritt eines Marathons – einer enormen gesellschaftlichen Anstrengung hin zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung. Besonders im Bereich Energieeffizienz sind aber weitere Anstrengungen nötig“, mahnt Deneff-Geschäftsführer Christian Noll.

    Der Naturschutzverband BUND sieht unter anderem die Senkung der EEG-Umlage kritisch. „Dies ist ein besonders teures Instrument mit fragwürdiger Wirkung auf den Ausbau erneuerbarer Energien und Anreize zum Energiesparen“, so dessen Vorsitzender Olaf Bandt.

    Damit das Konkunktur- auch ein wirkliches Klimaprogramm wird, ist ohnehin viel mehr notwendig als mehr Geld. Notwendige Maßnahmen wären unter anderem ein Ausbau der Beratung vor Maßnahmen, um eine sinnvolle und dem Gebäude angepasste Reihenfolge und Ausführung zu indetifizieren sowie Messungen und Kontrollen nach Ausführung.

    von Pia Grund-Ludwig, veröffentlicht auf